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Rechercheergebnisse

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Wer ist bei Sanierungsarbeiten in einem Mietobjekt dafür verantwortlich, dass vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Erkundung auf Asbest durchgeführt wird? Wer überwacht diese Arbeiten?

Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Der Veranlasser hat sich zur Informationsbeschaffung in zumutbarem Aufwand der ihm zugänglichen Unterlagen zu bedienen. Gefahrstoffe im Sinne von Satz 1 sind solche, die durch die Tätigkeiten freigesetzt werden und zu einer besonderen Gesundheitsgefährdung führen ...

Stand: 20.02.2025

Dialog: 44079

Wie kann ich bei Asbestarbeiten im Vorfeld die zu erwartenden Faserkonzentrationen festlegen?

nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die freiwerdende Faserkonzentration bei ASI-Arbeiten an Asbestprodukten jeglicher Art ist keinesfalls einschätzbar. Die Planung betrifft ausschließlich den Arbeitsplan und die Schutzmaßnahmen, beschrieben in der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Zusammenhang mit der Unterweisung - siehe TRGS 519 Anlagen 1.4 ...

Stand: 27.05.2016

Dialog: 21193

Dürfen Wohnungsverwalter bereits abgebrochene Bodenbeläge in Wohnungen als Proben aufnehmen, um diese auf Asbest analysieren zu lassen?

gebundenen Asbest vorhanden sein, die Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan und die Betriebsanweisung vorliegen, die Arbeit angezeigt werden, in der Anzeige die Entsorgung noch vor Beginn der Arbeit nachgewiesen werden.Es kommt ferner darauf an, ob durch ungehinderte Faserfreisetzung Gefahr im Verzug ist, insbesondere dann, wenn die Bruchteile frei herumliegen und sie möglicher Weise berührt werden. Dann ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 22340

Wie ist die neue Gefahrstoffverordnung § 6 (2b) zur Asbestbelastung in privaten Haushalten umzusetzen?

oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.Damit festgestellt werden kann, ob Asbest vorliegt, hat der Veranlasser gemäß § 5a Abs. 2 GefStoffV vor Beginn der Tätigkeiten an Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 das Datum des Baubeginns des Objekts oder das Baujahr des Objekts, sofern das genaue Datum des Baubeginns nicht bekannt ist, an das ausführende Unternehmen ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 44065