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Ist auch für "kleinere" Belastungen beim Umgang mit Asbest ein Sachkundiger nach TRGS 519 zu schulen und zu benennen?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 13.11.2022

Dialog: 43733

Ist es erlaubt, asbesthaltige Tageslichtprojektoren für den Schulunterricht oder andere Bereiche zu nutzen?

nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Asbest bzw. asbesthaltige Erzeugnisse sind gefahrstoffrechtlich als krebserzeugend eingestuft, wobei eine mögliche Gesundheitsgefährdung von der Art und der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Höhe und der Dauer der Staubbelastung abhängt (siehe dazu auch Arbeiten mit Gefahrstoffen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 4780

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Beschäftigten eines städtischen Bauhofes Rückbauarbeiten eines asbesthaltigem Gebäudes vornehmen dürfen?

, Verkleidungen, sanitäre, thermische und lüftungstechnische Anlagen, im Brandschutz usw. Es gibt im Baubereich über dreitausend asbesthaltige Materialien. Zum Vergleich: ausschließlich natürliche Materialien wie Holz oder Metall enthalten kein Asbest, können aber asbesthaltig beschichtet sein (Farben, Lacke, Kitte, Dichtungsreste usw.) oder mit asbesthaltigem Staub belastet sein.Die anzuwendenden ...

Stand: 20.07.2018

Dialog: 14132

Wie ist die neue Gefahrstoffverordnung § 6 (2b) zur Asbestbelastung in privaten Haushalten umzusetzen?

sind und von einer sachkundigen, weisungsbefugten Person beaufsichtigt werden. Zudem sind die Tätigkeiten unternehmensbezogen anzuzeigen; die Anzeige gilt für sechs Jahre.Der Vorteil bei diesen behördlich anerkannten Arbeitsverfahren besteht darin, dass auch bei Nichtvorhandensein von Asbest die vom Arbeitgeber umzusetzenden staubmindernden Maßnahmen nach Anhang I Nummer 2.3 (z. B. (krebserzeugende) silikogene Stäube ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 44065