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An wen kann man sich wenden, wenn der Hersteller/Vertreiber eines Gefahrstoffes auch nach wiederholter Aufforderung kein korrektes/brauchbares Sicherheitsdatenblatt liefert?

Die zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie unter diesem Link:https://lasi-info.com/ueber-den-lasi/arbeitsschutzbehoerden-der-laenderSie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Behörde für Ihren Unternehmenssitz zu wenden. Diese wird dann die Behörde des Unternehmens kontaktieren, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung stellt. Alternativ können Sie sich auch direkt ...

Stand: 30.04.2019

Dialog: 42682

Müssen wir von unseren Kunden einen Nachweis für die Einhaltung der im eSDB angegebenen RMM bei zulassungspflichtigen Stoffen einholen?

(RMM) zu definieren.Als Hersteller eines zulassungspflichtigen Stoffes wird Ihr Unternehmen einen solchen Zulassungsantrag gestellt haben. Ansonsten könnte der zulassungspflichte Stoff von Ihrem Unternehmen nicht in Verkehr gebracht werden.Für die von Ihrem Unternehmen belieferten, nachgeschalteten Anwender existieren zwei Möglichkeiten:1. Die Verwendungen der nachgeschalteten Anwender sind von Ihrem ...

Stand: 22.06.2021

Dialog: 43535

Ist der Lieferant mit Sitz außerhalb der EU verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt für ein Stoffgemisch in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen?

als Inverkehrbringen.“ In dem hier geschilderten Fall handelt es sich bei dem norwegischen Unternehmen nicht um einen Lieferanten i.S.d. Art. 3 Nr. 32 REACH-VO, da dieses keine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft (EU) ist (vgl. Begriffsbestimmungen gem. Art. 3 Nr. 9, 11, 13 und 14 der REACH-VO). Somit muss das norwegische Unternehmen kein Sicherheitsdatenblatt oder Expositionsszenarien ...

Stand: 06.12.2023

Dialog: 43861

Können die Sicherheitsdatenblätter so vom Hersteller übernommen werden?

Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH-Veror ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 42480

Wie ist die Verantwortlichkeit bzgl eSDS im Gegensatz zu den bisher gebräuchlichen MSDS geregelt?

:* Im Falle eines außereuropäischen Herstellers ist dasjenige Unternehmen zuständig, welches den Stoff in den Geltungsbereich der Europäischen Union verbracht hat. Dieser soll in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblatts genannt werden. Dies kann bspw. der Hersteller selber sein, ein in der Gemeinschaft ansässiger Alleinvertreter oder auch ein lokaler Händler, der den Stoff importiert hat ...

Stand: 10.10.2018

Dialog: 42478