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Fragen zur Einstufung eines UVCB Stoff (CAS 94114-03-1 ), der u.a. als carc 1 B eingestuft ist.

Artikel 4 Abs. 3 Verordnung (EG) 1272/2006 (CLP-Verordnung)Unterliegt ein Stoff aufgrund eines Eintrags in Anhang VI Teil 3 der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß Titel V, so wird dieser Stoff entsprechend diesem Eintrag eingestuft, und es wird für die von diesem Eintrag erfassten Gefahrenklassen oder Differenzierungen keine Einstufung dieses Stoffes gemäß Titel II ...

Stand: 15.08.2019

Dialog: 42790

Muss dieser Name eines Stoffes nach der CLP-Verordnung in die Sprache des Landes übersetzt werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird?

als Produktidentifikator auch der Handelsname bzw. die Bezeichnung des Gemisches anzugeben.zu 2): Die CLP-Verordnung macht zur Angabe der Stoffe in Gemischen keine Vorgaben. Bevorzugt sollte aber der im Anhang VI oder im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis angegebene Name verwendet werden. Wenn andere Namen für den Verwender/Verbraucher geläufiger sind, können auch diese verwendet werden. Die Stoffbezeichnung ...

Stand: 14.09.2016

Dialog: 27463

Fallen auch Erdgasbehälter unter die Kennzeichnugspflicht gemäß CLP-Verordnung?

es sich bei einem Erdgastank um eine Verpackung nach CLP- Verordnung. Anforderungen an die Kennzeichnung gelten für alle in Verkehr gebrachten Stoffe und Gemische, unabhängig von der Verpackung. In Anhang VI Tabelle 3.1 CLP-Verordnung befindet sich die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe. Das in der "Verpackung" Erdgasbehälter enthaltene Erdgas wird wahrscheinlich über Index-Nr. 601 ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 13554

Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

genannten physikalischen oder gesundheitsgefährdenden Eigenschaften, so werden entsprechende Hinweise in den Abschnitt für ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett aufgenommen. Die Hinweise lauten wie in Anhang II Abschnitte 1.1 und 1.2 sowie Anhang III Teil 2 angegeben. Ist ein Stoff in Anhang VI Teil 3 aufgeführt, sind alle darin enthaltenen zusätzlichen Gefahrenhinweise für den Stoff ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311