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Wie ist die 1/15-Regelung bei Verpackungen bis 3 L zu interpretieren?

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen mit ...

Stand: 13.06.2017

Dialog: 29509

Was ist bei der Kennzeichnung eines Produktes mit sensibilisierenden Bestandteilen (EUH508) nach Neueinstufung zu beachten?

passende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Es sind neue Informationen und damit ist die Kennzeichnung unverzüglich spätestens 6 Monate, wie oben beschrieben, anzupassen. ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 44067

Wie ist eine bisher nicht gekennzeichnete Sprühflasche für Reiniger korrekt zu kennzeichnen?

oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen.Durch das Auffüllen des Wassers erfolgt eine Verdünnung des Stoffes der Gemisches. Das hat einen Einfluss auf die Einstufung und damit auf die Kennzeichnung des neuen Gemisches. Die Einstufung des durch die Verdünnung neu entstandenen Gemisches ist neu zu bewerten. Das ist, wie oben beschrieben nach CLP-VO ...

Stand: 23.07.2024

Dialog: 43882

Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

Teilen, und zwar aus der Vorderseite (oberstes Blatt), Innenseite(n) und Rückseite (fest an der Verpackung angebracht).Die gemäß den Artikeln 17 und 32 Absatz 6 der CLP-Verordnung erforderlichen Kennzeichnungselemente und Informationen sollten wie unten beschrieben auf dem Faltetikett enthalten sein. Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der CLP-Verordnung können Kennzeichnungsinformationen nur dann mithilfe ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792