Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Gibt es Ausnahmen für den Transport von Kleinstmengen an Gefahrstoffen (max. 250 ml) in dafür vorgesehen Transportboxen in einem Lastenaufzug mit Begleitperson ?

und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind (§ 7 GefStoffV).In dieser Gefährdungsbeurteilung sind die möglichen Gefährdungen zu betrachten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Hierbei sind z. B. folgende Aspekte zu berücksichtigen:-         Art der Gefährdung (z. B. Gase unter Druck, akute Toxizität)-         Menge an Gefahrstoffen-         Sind die Behälter sicher verschlossen ...

Stand: 03.10.2021

Dialog: 43595

Kann durch die Benutzung von PSA der Kontakt zu einem Gefahrstoff ausgeschlossen werden, so dass keine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist?

. Zum Hautkontakt zählt auch der Kontakt von Aerosolen, Gasen und Dämpfen mit der Haut."In der Regel minimiert der Einsatz von personenbezogenen Schutzmaßnahmen den Hautkontakt, kann ihn in der Regel aber nicht ausschließen. Auch deshalb sind im Anhang 5 der TRGS 401 Praxisbeispiele für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Minimierung des Hautkontaktes aufgeführt. Die konkreten ...

Stand: 21.12.2022

Dialog: 28221

Gibt es arbeitsschutzrechtliche Anforderungen bzgl. der Notwendigkeit von Ventilschutzkappen beim innerbetrieblichen Transport und Lagerung von entleerten CO2 Druckgaskartuschen im Einzelhandel (kein ADR)?

In der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter der Nummer 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen 1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe oder Ventilsch ...

Stand: 31.08.2021

Dialog: 42649

Ist es erlaubt, eine Flüssiggasanlage in einem naturwissenschaftlichen Unterrichtsraum unter Erdgleiche zu betreiben?

mit entzündbaren Flüssiggasen dürfen nicht in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrt werden. Dies gilt auch für Druckgaskartuschen."Zu beachten ist, dass zur Vermeidung einer gefährlichen Ansammlung von Gasen, die schwerer als Luft oder verflüssigt sind, sich keine Gruben, Kanäle oder Abflüsse zu Kanälen ohne Flüssigkeitsverschluss sowie keine Kellerzugänge oder sonstige offene Verbindungen zu Kellerräumen im bzw ...

Stand: 26.03.2020

Dialog: 14052