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Muss ein Expositionsverzeichnis für das gelegentliche Sägen von Eichenholz geführt werden?

Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.In der GefStoffV ist unter dem § 2 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung (E ...

Stand: 02.08.2022

Dialog: 43568

Muss Dieselkraftstoff in Fahrzeugen und Geräten in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden, wenn die Betankung an einer öffentlichen Tankstelle vorgenommen wurde?

Nein, der Dieselkraftstoff muss nicht in das Gefahrstoffverzeichnis übernommen werden.In § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrsto ...

Stand: 17.02.2025

Dialog: 29780

Wenn Beschäftigte dienstlich Fahrzeuge oder bspw. Rasenmäher mit Ottokraftstoff betanken, muss für diese Tätigkeit dann ein Verzeichnis nach § 10a Absatz 1 GefStoffV geführt werden?

Bei der Beurteilung, ob Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen die Notwendigkeit der Führung eines Verzeichnisses gemäß §10a Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nach sich ziehen, hilft die TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".Unter der Nummer 4 (Kriterien für die Aufnahme in das Expositio ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 43603

Ist es notwendig, die Beschäftigten, die beim Umgang mit Asbest emissionsarme Verfahren ausführen, in der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) zu führen?

Entsprechend § 10a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis über die Beschäftigten zu führen, die solche Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung ihrer Gesundheit ergibt, um im Falle einer späteren Erkrankung die Höhe und die D ...

Stand: 05.06.2025

Dialog: 44137

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