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Muss ein Stoff, welcher nicht als gefährlich eingestuft ist, trotzdem in das Gefahrstoffverzeichnis eingetragen werden, wenn in Abschnitt "16: Sonstige Angaben" H-Sätze stehen?

für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" finden sich unter Punkt 5.2 "Gefahrstoffe" nähere Erläuterungen:„(1) In § 2 GefStoffV ist festgelegt, was ein Gefahrstoff ist. Die nachfolgenden Absätze erläutern diese Begriffsbestimmung.(2) Alle nach CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, CLP-VO) als gefährlich eingestuften Stoffe, Gemische ...

Stand: 26.10.2021

Dialog: 43601

Gilt die Mitteilungspflicht der CLP-Verordnung 1272/2008/EG für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische auch beim Export?

Die Forderung des § 16e ChemG richtet sich an Hersteller oder Einführer, die bestimmte genau definierte Gemische in (den) Verkehr bringen, die für den Verbraucher bestimmt sind. Soweit Gemische ausschließlich für den Export bestimmt sind, sind diese Gemische nicht für einen Verbraucher innerhalb des Geltungsbereiches des ChemG bestimmt. Insofern ist eine Mitteilung an das BfR  nicht erforderlich. ...

Stand: 04.06.2012

Dialog: 16340

Müssen bei der Aufnahme von Gefahrstoffen ins betriebsinterne Gefahrstoffverzeichnis auch Stoffe aufgenommen werden, die möglicherweise bei der Arbeit im Abwasserkanal vorkommen?

werden und die gelagert werden. Verwendung wird in der CLP-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1272/2008) in Art. 2 Nr. 25 definiert: Verwendung ist Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch;Lagern wird in §2 GefStoffV (6) definiert: Lagern ist das Aufbewahren ...

Stand: 13.07.2021

Dialog: 43559

Ab wann genau muss ein Expositionsverzeichnis geführt werden, wenn ein Gemisch insgesamt oder ein Inhaltsstoff als "Carc. 1A" eingestuft ist?

Für den beschriebenen Fall braucht kein Expositionsverzeichnis geführt werden.Begründung:In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist unter dem § 2 Absatz 3 folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch einges ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42738