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Muss in einem Betrieb, in dem Gefahrstoffe für den Weiterverkauf zwischengelagert werden, ein Gefahrstoffverzeichnis geführt werden?

Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. D. h. im ersten Schritt muss jeder Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten im Betrieb erfolgen (also z. B. auch bereits der innerbetriebliche Transport, das Lagern, Bereitstellen o.ä.), unabhängig von seiner Menge und der Zeitdauer, die er sich im Betrieb befindet ...

Stand: 18.11.2024

Dialog: 18145

Ab welcher Menge stellt ein Gefahrstoff keine Gefahr mehr für Beschäftigte da? Wie ist dieser Satz zu verstehen?

Der Begriff der geringen Gefährdung ergibt sich aus § 6 (11) GefStoffV: "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, einer geringen verwendeten Stoffmenge, einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten..." Die Stoffmenge is ...

Stand: 26.03.2014

Dialog: 20744

Wenn Beschäftigte dienstlich Fahrzeuge oder bspw. Rasenmäher mit Ottokraftstoff betanken, muss für diese Tätigkeit dann ein Verzeichnis nach § 10a Absatz 1 GefStoffV geführt werden?

in das Expositionsverzeichnis) heißt es im Absatz 5:"Wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Grund der geringen Menge, der kurzen Expositionsdauer und der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Stoffe (wiez.B. Dampfdruck, Staubungsverhalten, Viskosität) nur eine geringe Gefährdung besteht, ist eine Aufnahme der Beschäftigten in das Verzeichnis nicht erforderlich."Sofern Betankungsvorgänge nur gelegentlich ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 43603

Muss bei Labormitarbeiten bei welchen nach TRGS 400 (sowie TRGS 401 & 402) keine inhalative oder dermale Exposition gegenüber CMR Stoffen besteht eine Aufnahme in das zentrale Expositionsverzeichnis der Firma erfolgen?

ist nicht notwendig, wenn Beschäftigte: [ . . . ] 3. Labortätigkeiten mit laborüblichen Mengen unter Einhaltung der Anforderungen der TRGS 526 „Laboratorien“ ausüben, es sei denn, es besteht nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 401 eine dermale Gefährdung durch Hautkontakt mit hautresorptiven krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen."Wenn also im Sinne von Absatz 3 als Ergebnis ...

Stand: 29.11.2021

Dialog: 43609