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Wo finde ich eine verbindliche Aussage über die notwendigen Inhalte eines gesetzlich geforderten Gefahrstoffverzeichnisses?

auf Anfrage die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen über die Gefahrstoffe zur Verfügung zu stellen.Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin ...

Stand: 14.11.2017

Dialog: 22273

Wie soll die Forderung, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in einem Betrieb umgesetzt werden, in dem mehrere Fremdfirmen tätig sind?

für Arbeitssicherheit bzw. von den Betriebsärzten der beteiligten Firmen beraten, die sich wiederum auch untereinander abstimmen.Da die betriebliche Situation und auch die Konstellation der beteiligten Firmen untereinander in jedem Einzelfall unterschiedlich ist, ist eine pauschale Beantwortung der Regelung der Zusammenarbeit verschiedener Firmen nicht möglich. ...

Stand: 15.04.2021

Dialog: 20555

Können bei einer Vielzahl an Gefahrstoffen die Gefährdungsbeurteilungen nach Gesundheitsgefahren zusammengefasst werden?

Nein, die Gefährdungsbeurteilungen können nicht ausschließlich anhand der Gesundheitsgefahren zusammengefasst werden.Entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je ...

Stand: 28.12.2022

Dialog: 43736