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Hat die DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) Gültigkeit, wenn Hubwinden auf unseren Flurförderzeugen verbaut sind?

Durchführungsanweisungen ausgenommen. Die DGUV Vorschrift 54 gilt für die genannten Hubwinden.In § 2 DGUV Vorschrift 54 heißt es:Winden, Hub- und Zuggeräte im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden und bei denen 1. Seile ...

Stand: 22.03.2021

Dialog: 43117

Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

über das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Grundlage für die Bestellung von "beauftragten Personen" sowie "sonstigen verantwortlichen Personen" ergibt sich aus dem § 9 (2) "Handeln für einen anderen" Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). (2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445

Welche Normen und DGUV Vorschriften regeln vor allem das Queren einer öffentlichen Straße für das Betanken von dieselgetriebenen Flurförderfahrzeugen?

In der Durchführungsanweisung zu § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" steht:"Wird öffentlicher Verkehrsraum benutzt, gelten hierfür zusätzlich die Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt sowohl für die Ausrüstung des Flurförderzeuges, als auch für die Fahrerlaubnis des Fahrers. Zulassungen oder Ausnahmegenehmigungen erteilen die nach Landesrecht zuständigen ...

Stand: 14.05.2018

Dialog: 42292

Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

unberührt.2) Ein öffentlicher Verkehr ist möglich bzw. wird geduldet.Nach der derzeitigen Rechtslage dienen dem öffentlichen Straßenverkehr alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen. (Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm):"Dem öffentlichen Straßenverkehr dienen alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen. Voraussetzung ist eine ausdrückliche ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539