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In welchem Umfang muss ich als Verlader vor der Beladung von gefährlichen Gütern das Fahrzeug, den Fahrzeugführer, die Ausrüstung etc. auf Vollzähligkeit, Richtigkeit, Mitführung usw. überprüfen?

Der § 21 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn u. Binnenschifffahrt (GGVSEB) benennt die Pflichten des Verladers. Weiter sind in § 29 der GGVSEB Pflichten für den Verlader benannt die auch die Kontrolle der Ausrüstungsgegenstände, Ladungssicherung verlangen. Damit wird klargestellt, dass durch den Verlader alle in der Frage genannten Punkte zu kontrollieren sind. Über die Häufigkeit hat ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 9520

Müssen beim Transport von Gasen -nach 1.1.3.1c ADR- die Trennwand zwischen Laderaum und Fahrgastraum in Kundendienstfahrzeugen luft-/gasdicht sein?

werden. Die Versandstücke sind daher vorzugsweise in belüftete oder offene Fahrzeuge zu verladen. In den GGVSEB-Richtlinien RSEB wird für Gase der Klasse 2 aufgrund der Unfallsituation auf die Vorgaben des DVS Merkblattes 0211 sowie die Vorgaben der TRG 280 Nr.4.4 verwiesen. Offene Fahrzeuge Bei der Beförderung mit offenen Fahrzeugen (Pritsche) ist immer ausreichende Lüftung gewährleistet.Gedeckte Fahrzeuge ...

Stand: 21.07.2017

Dialog: 4356

Wann gelten Fahrzeuge als belüftet im Sinne der GGVSEB?

zu verladen. In den GGVSEB-Richtlinien RSEB wird für Gase der Klasse 2 aufgrund der Unfallsituation auf die Vorgaben des DVS Merkblattes 0211 sowie die Vorgaben der TRG 280 Nr.4.4 verwiesen. Offene Fahrzeuge Bei der Beförderung mit offenen Fahrzeugen (Pritsche) ist immer ausreichende Lüftung gewährleistet. Gedeckte Fahrzeuge Werden Flüssiggasflaschen oder andere Versandstücke mit Flüssiggas in gedeckten ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 5171

Welche Be- und Entlüftung müssen Fahrzeuge haben, mit denen Kleinstmengen an Gas- und Sauerstoffflaschen sowie Kältemittel transportiert werden?

Es ist das ADR anzuwenden. Hier ist unter dem Abschnitt 7.5.11 ADR "Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Klassen oder Güter" in der CV 36 folgendes nachzulesen:"Die Versandstücke sind vorzugsweise in offene oder belüftete Fahrzeuge oder in offene oder belüftete Container zu verladen. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen ...

Stand: 12.12.2023

Dialog: 3071