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Ist der Transport von CO2-Feuerlöschern nach ADR-Vorschriften durchzuführen?

Im ADR sind die Feuerlöscher unter der UN Nummer 1044 eingestuft. Dort wird auf die Sondervorschrift 594 hingewiesen. In der Sondervorschrift heißt es:"Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:a) UN 1044 Feuerlöscher, die mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sind, wenn:– si ...

Stand: 03.05.2022

Dialog: 10778

Genügt es bei gereinigten Gefahrstoffkanistern, die geschreddert werden sollen, die Kennzeichnungen durchzustreichen?

müssen. Bei unverpackten Gegenständen ist die Kennzeichnung auf dem Gegenstand, seinem Schlitten oder seiner Handhabungs-, Lagerungs- oder Abschusseinrichtung anzubringen.Nach Absatz 5.2.2.1.1 ist " Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist."Nach Absatz ...

Stand: 15.04.2020

Dialog: 26277

Kennzeichnung von Versandstücken beim Wechsel von Seetranport zu Landtransport (IMDG vs. ADR)

geltenden Gefahrgutvorschriften anzuwenden. Beispiel: Über See wird eine Gefahrgut der Klasse 9 nach dem IMDG-Code angeliefert und über Landtransport bei einer Spedition eingelagert. Dieser Beförderungsvorgang wird durch die Regelung des Absatz 1.1.4.2.1 ADR erfasst und endet bei der Einlagerung. Wird dieses Gut, was kein Gefahrgut im Sinne des Straßenverkehrs ist, erneut nach der Lagerung befördert, so ...

Stand: 20.08.2014

Dialog: 8437

Werden besondere Anforderungen an das Abstellen von Kesselwagen gestellt, in denen giftige und umweltbelastende Stoffe transportiert werden?

ausgegangen werden kann, wenn die Güter ohne weitere Beförderungsbestimmung, z. B. in einem Distributionslager, zwischengelagert werden. Gleiches muss gelten, wenn von vornherein eine Lagerung vorgesehen ist. Auch hier kommt es im Wesentlichen auf den Willen der Beteiligten und die vorhandenen, prüfbaren Unterlagen an.§ 1 Abs. 2 GGBefG regelt das Verhältnis des Gefahrgutbeförderungsgesetzes zu sonstigen ...

Stand: 11.04.2019

Dialog: 16380