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Haben wir als Empfänger von Gefahrgut die Pflicht, den Spediteur bzw. den Fahrer hinsichtlich Befähigung (ADR-Schein) und Zustand sowie Ausrüstungsmaterial gem. ADR zu überpüfen?

Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet,a)die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern oder zu verweigern undb)nach dem Entladen ...

Stand: 25.06.2025

Dialog: 42511

Werden chemische Abfälle, welche durch einen Entsorger (Fremdbetrieb) abgeholt werden, der Gesamtmenge des betrieblich in den Verkehr gebrachten Gefahrguts zugerechnet?

Es müssen alle im Unternehmen anfallenden gefährlichen Güter angegeben werden. Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) macht diesbezüglich keine Unterscheidung, ob gefährliche Abfälle oder sonstige Stoffe/Gegenstände vorliegen."§ 2 GGBefG „Begriffsbestimmungen“ (1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen ...

Stand: 04.04.2019

Dialog: 15391

Fällt der Transport von Schneidöl zwischen zwei Werkstandorten unter die Vorschriften des Gefahrguttransportrechts?

Innerbetriebliche Transport fällt nicht unter die Vorschriften des Gefahrgutrechts. Er ist durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG) ausgeschlossen. ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 7933

Welche Regelungen sind bei Sammlung und Transport von Sonderabfällen in Kleinmengen zu beachten?

und Verkehr (BMDV) angeboten.Direkte Arbeitschutzauflagen ergeben sich neben den einschlägigen Gesetzen, wie Arbeitsschutzgesetz oder Gefahrstoffverordnung, aus der TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle.    ...

Stand: 22.03.2023

Dialog: 6215

Werden besondere Anforderungen an das Abstellen von Kesselwagen gestellt, in denen giftige und umweltbelastende Stoffe transportiert werden?

Betroffen ist hier die Rechtsdefinition „zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung“ gemäß § 2 „Begriffsbestimmungen“ des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG). Beförderung im Sinne von § 2 Abs. 2 GGBefG beinhaltet auch „zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung“. Ein solcher Aufenthalt liegt nach § 2 Abs. 2 GGBefG ...

Stand: 11.04.2019

Dialog: 16380