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Gibt es eine rechtliche Vorgabe, dass die Einfüllstutzen an Kombikanistern zum Betanken z.B. einer Motorsäge während des Transportes in einem Fahrzeug nicht aufgeschraubt sein dürfen?

ist. – ausreichende Ladungssicherung, – wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen), – Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe. Fazit: Der Transport eines Kanisters mit aufgeschraubten Auffüllstutzen entspricht unserer Einschätzung nach nicht den Vorschriften des ADR und ist somit nicht zulässig. Der Auffüllstutzen ist abzuschrauben ...

Stand: 17.11.2014

Dialog: 22279

Wieviel Kraftstoff (z.B. Benzin) darf eine Privatperson im eigenen PKW mitführen?

“ sind: – ausreichende Ladungssicherung (siehe § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO-), – wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen), – Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe. Fazit: Wenn die in der Freistellung genannten Bedingungen eingehalten werden, sind bei der privaten Beförderung von Kraftstoffen als Minimum die Anforderungen ...

Stand: 09.02.2015

Dialog: 23050

Müssen wir beim Verkauf von Gasflaschen den Kunden einen Hinweis über die Gefahren beim Transport geben?

Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind und Maßnahmen getroffen wurden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von normalen Beförderungsbedingungen sind:- ausreichende Ladungssicherung- wirksamer Schutz ...

Stand: 20.08.2014

Dialog: 12434

Muss mein Kfz beim Transport von Spraydosen mit einer Belüftung versehen werden?

Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;"In den RSEB finden sich weitere Erläuterungen, wie z. B.:"Zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a, c und f1-2: Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen“ sind:– ausreichende Ladungssicherung,– wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B ...

Stand: 08.02.2023

Dialog: 43467

Gilt die Freistellung der höchstens 60 Liter des Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR nur, wenn die beförderte Menge für das Fahrzeug verwendet wird?

werden (z. B. nicht mehr als 1000 Liter Heizöl oder Diesel).""Zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a, c und f1-2 Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen“ sind:– ausreichende Ladungssicherung,– wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen),– Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe ...

Stand: 08.01.2024

Dialog: 43133