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Wie sind Pressluftatmer nach den Gefahrguttransportvorschriften (ADR) zu kennzeichnen?

LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 5650

Welche Anzahl von tragbaren Kraftstoffbehältern darf in unterschiedlichen Fahrzeugen transportiert werden?

oder externen Versorgung des Betriebes dienen. Wird der Kraftstoff z. B. an einer öffentlichen Tankstelle in die Behälter gefüllt, um diese dann zur Baustelle oder zum Betrieb zu bringen, ist von einer Versorgung des Betriebes auszugehen, mit der Folge, dass die Freistellungsregelung nicht greift. Wird der Kraftstoff direkt vom Betriebshof mitgenommen, ist die Freistellungsregelung anwendbar.Unter ...

Stand: 19.03.2023

Dialog: 6760

Kennzeichnung von Versandstücken beim Wechsel von Seetranport zu Landtransport (IMDG vs. ADR)

) und orangefarbene Kennzeichnung des ADR nicht in vollem Umfang, wohl aber den Vorschriften des IMDG-Codes oder der Technischen Anweisungen der ICAO entsprechen, dürfen, sofern die Transportkette eine See- oder Luftbeförderung einschließt, unter folgenden Bedingungen befördert werden: a) die Versandstücke müssen, sofern ihre Kennzeichnungen und Gefahrzettel nicht dem ADR entsprechen, mit Kennzeichnungen ...

Stand: 20.08.2014

Dialog: 8437

Wie ist nach den Gefahrgutvorschriften die Angabe des Gefahrenauslösers hinter der UN-Nummer in verschiedenen Sprachen geregelt?

ergeben sich aus dem Absatz 5.4.1.1.1 b) ADR - Angaben im Beförderungspapier. Unter Querverweis zum Unterabsatz 3.1.2.8.1.1 ADR ist die technische Benennung eines Stoffes/Gegenstand, welche als anerkannnte chemische Benennung, gegebenenfalls anerkannte biologische Benennung oder eine andere Benennung, die üblicherweise in wissenschaftlichen und technischen Handbücher, Texten etc. verwendet ...

Stand: 08.08.2014

Dialog: 5379

Haben wir als Empfänger von Gefahrgut die Pflicht, den Spediteur bzw. den Fahrer hinsichtlich Befähigung (ADR-Schein) und Zustand sowie Ausrüstungsmaterial gem. ADR zu überpüfen?

sind.1.4.2.3.2 Wenn diese Prüfung im Falle eines Containers einen Verstoß gegen die Vorschriften des ADR aufzeigt, darf der Empfänger dem Beförderer den Container erst dann zurückstellen, wenn der Verstoß behoben worden ist.1.4.2.3.3 Nimmt der Empfänger die Dienste anderer Beteiligter (Entlader, Reiniger, Entgiftungsstelle usw.) in Anspruch, hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit gewährleistet ...

Stand: 18.08.2021

Dialog: 42511