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Rechercheergebnisse

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Müssen Leitern verpflichtend entsprechend den Anforderungen der aktuellen Norm nachgerüstet oder ausgetauscht werden?

kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Für DIN-Vorschriften gibt das Deutsche Institut für Normung unter www.din.de eine Erläuterung bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von Normen:"Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend ...

Stand: 08.11.2019

Dialog: 42890

Müssen "einfache Bohrmaschinen" ebenfalls mit einem Not-Aus Schalter nachgerüstet werden, wie z.B. Säulenbohrmaschine oder Drehbank ?

, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt wurden, heranzuziehen.Für Maschinen, die nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst wurden, also vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Betrieb waren, sind insbesondere zur Beurteilung des Standes der Technik die Vorschriften der §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. In diesen Vorschriften ...

Stand: 02.08.2023

Dialog: 24486

Müssen Alt-Maschinen, die betrieblich eingesetzt werden, der aktuellen Maschinenrichtlinie entsprechen?

Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen ...

Stand: 13.07.2016

Dialog: 24966

Muss beim Austausch eines Roboters in einer Anlage eine neue Konformitätserklärung erfolgen?

ist automatisch ein Maschinenhersteller und muss die Anforderungen der MRL erfüllen. Das gilt auch für denjenigen der eine wesentlich veränderte Maschine zum ersten Mal in Betrieb setzt. (§ 2 Buchstabe i) der MRL) Bei einer nicht wesentlichen Veränderung einer Maschine wird daher keine „neue“ Maschine im Verkehr gebracht und daher ist keine „neue“ Konformitätserklärung erforderlich. b) Wesentliche Veränderung ...

Stand: 17.10.2017

Dialog: 30525