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Ist die auf Feuerlöschern abgedruckte bildliche Kurzanleitung ausreichend oder muss der Hersteller zusätzlich eine schriftliche Bedienungsanleitung in deutscher Sprache mitliefern?

Auf dem Feuerlöscher können nicht alle notwendigen Sicherheitshinweise untergebracht werden. Diese müssen sich dann in der Betriebsanleitung wiederfinden. Beispiele hierfür sindEinweisung für potentielle Anwender,Gefahren des Missbrauchs,Richtigen Montageort wählen,Zeitabstand der Wartungsinterwalleetc.Grundlegende Informationen zur Beantwortung der Frage liefert zunächst die RICHTLINIE 2014/68/EU ...

Stand: 01.02.2022

Dialog: 42384

Ist die "Nachrüstung" von geprüften "Bestands"-Leitern mit einer Bedienungsanleitung/Kennzeichnung verpflichtend, z.B. mittels Piktogramm-Aufkleber ?

In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist im Anhang ein Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten aufgeführt.Dort wird in den Prüfkriterien gefordert, "dass die Sicherheitskennzeichnung gut lesbar und vollständig angebracht ist." Insofern vertreten wir die Auffassung, dass auch "Bestands"-Leitern mit einer entsprechenden Kennzeichnung verse ...

Stand: 06.08.2022

Dialog: 42795

Werden wir zum Hersteller, wenn wir einen vorhandenen Roboter für Schulungszwecke auf einen Tisch mit trennender verriegelter Schutzeinrichtung bauen?

Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss der A ...

Stand: 30.05.2016

Dialog: 26697

Muss für eine Komponente, die in eine Maschine eingebaut wird, eine Bedienungsanleitung in der Landessprache beigelegt werden, wenn erst der Maschinenhersteller das fertige Produkt in dieses Land liefert?

Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird; c ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 13858

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