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Muss bei einer "unvollständigen Maschine" gemäß Maschinenrichtlinie eine Betriebsanleitung UND eine Montageanleitung geliefert werden?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...

Stand: 15.02.2013

Dialog: 17937

Gibt es eine Anforderung, dass Leitern und Tritte mit einer Kennzeichnung oder Gebrauchsanleitung zu versehen sind?

die Sicherheitskennzeichnung an der Leiter Hinweise für die bestimmungsgemäße Verwendung der jeweiligen Leiter."Im Anhang der DGUV Information 208-016 wird ein Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten angeboten: Dort findet sich der Hinweis "Überprüfen, dass die Sicherheitskennzeichnung gut lesbar und vollständig angebracht ist."Auf die Informationen zum sicheren Umgang mit Leitern der UK/BG weisen ...

Stand: 23.01.2025

Dialog: 17317

Welche Inhalte einer Bedienungsanleitung müssen in gedruckter Form geliefert werden, wenn die vollständige Bedienungsanleitung auf einer CD mitgeliefert wird?

Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 Richtlinie 2001/95/EG angepasst. Die Richtlinie 2001/95/EG verlangt, dass die für den Verbraucher einschlägige Informationen erteilt werden. Wenn in der bisherigen Fassung von „sicher stellen“ gesprochen wurde, soll an dieser Formulierung nicht festgehalten werden. „Sicher stellen“ wird in der Literatur dahingehend definiert, dass der Informationspflichtige ...

Stand: 13.01.2022

Dialog: 17995

Muss für eine Komponente, die in eine Maschine eingebaut wird, eine Bedienungsanleitung in der Landessprache beigelegt werden, wenn erst der Maschinenhersteller das fertige Produkt in dieses Land liefert?

Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 13858