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Dürfen die Betriebsbücher für Kältemaschinen, die die EU-Verordnung 517/2014 (fluorierte Treibhausgase) vorschreibt, auch in elektronischer Form geführt werden?

auch für elektronische Aufzeichnungen.Frage 3.3: Welche Anforderungen werden an die von Wartungsunternehmen nach Artikel 6 Abs. 2 Buchstabe b aufzubewahrenden Kopien von Aufzeichnungen gestellt?Unternehmen, die eine Einrichtung installiert, gewartet, instandgehalten, repariert oder stillgelegt haben, bewahren gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchstabe b) mindestens fünf Jahre lang Kopien der Aufzeichnungen nach Art. 6 Abs. 1 ...

Stand: 30.01.2022

Dialog: 43628

Muss für eine Komponente, die in eine Maschine eingebaut wird, eine Bedienungsanleitung in der Landessprache beigelegt werden, wenn erst der Maschinenhersteller das fertige Produkt in dieses Land liefert?

, sind die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Die Definition unvollständiger Maschinen findet sich in der Maschinenrichtlinie unter Art. 2 "g) „unvollständige Maschine" eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 13858

Welche Inhalte einer Bedienungsanleitung müssen in gedruckter Form geliefert werden, wenn die vollständige Bedienungsanleitung auf einer CD mitgeliefert wird?

sich aus dem ProdSG nicht ableiten (LG Potsdam, Urt. v. 26.6.2014 - 2 O 188/13, Rn. 31 - juris; Czernik, MMR 2015, 338). Eine andere Auslegung ergibt sich auch nicht aus der RL 95/2001/EG, welche durch das Produktsicherheitsgesetz umgesetzt wurde. Nach Art. 5 Abs. 1 sind dem Verbraucher lediglich einschlägige Informationen zu erteilen, damit er die Gefahren, die von dem Produkt während der üblichen ...

Stand: 13.01.2022

Dialog: 17995

Muss bei einer "unvollständigen Maschine" gemäß Maschinenrichtlinie eine Betriebsanleitung UND eine Montageanleitung geliefert werden?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...

Stand: 15.02.2013

Dialog: 17937