Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 41 bis 44 von 44 Treffern

Eine neue Werkzeugmaschine (Bj. 2010) soll zur Beseitigung der Kühlschmierstoff-Emissionen an eine vorhandene Absaug-/Filteranlage (Bj. 2000) angeschlossen werden. Welche Auswirkungen bestehen?

) Eine verwendungsfertige Werkzeugmaschine muss beim Inverkehrbringen den Anforderungen des Art. 5 Art. 1 der RL 2006/42/EG genügen, d.h. dass u.a. eine Konformitätserklärung beigefügt sein muss.Die Werkzeugmaschine ist verwendungsfertig, wenn nur noch die zur Inbetriebnahme üblichen Installationsarbeiten notwendig sind, wie u.a das Befestigen auf einem Fundament, der Anschluss der Energieversorgung wie Strom, Druckluft ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 12432

Wie ist bei der Konformitätsbetrachtung eines Motorprüfstands vorzugehen?

der Maschinenrichtlinie entsprechen muss, bevor sie in Verkehr gebracht oder – wie in diesem Fall – erstmals verwendet wird. Bei unvollständigen Maschinen kann das nicht gänzlich der Fall sein.Nach der Schilderung scheint es so zu sein, dass der Rollwagen als unvollständige Maschine betrachtet werden kann, da im Schaltschrank nicht nur die reine Energieversorgung, sondern auch Steuerungs- und Regeltechnik verbaut ...

Stand: 06.02.2022

Dialog: 43632

Müssen in der EU-Konformitätserklärung nur die Normen oder speziell die Normenteile angegeben werden, die angewandt wurden?

-Konformitätserklärung“ ist u. a. Folgendes angegeben:„— Die EU-Konformitätserklärung muss alle notwendigen Hinweise auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, auf deren Grundlage sie ausgestellt wurde, enthalten, den Hersteller, seinen Bevollmächtigten, gegebenenfalls die notifizierte Stelle und das Produkt nennen sowie gegebenenfalls auf harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen verweisen ...

Stand: 17.02.2023

Dialog: 27346

Nach welcher Richtlinie kann für bereits ausgelieferte (unvollständige) Maschinen vom Hersteller eine CE-Konformitätserklärung für die Gesamtanlage erstellt werden?

Durch den Schutzzaun wird die Gesamtanlage verändert. Aber nur, wenn diese Veränderung wesentlich ist, ist die Gesamtanlage als neue Maschine zu betrachten. In diesem Fall wären dann die derzeit geltenden Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Dies würde zur Folge haben, dass eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage zu erstellen ist.Auch die „alten Teile“ der Ge ...

Stand: 19.02.2013

Dialog: 17968

Ergebnisseiten:
«123