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Gibt es Mindestanforderungen für die Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie?

sich nicht aus der Maschinenrichtlinie. Gleichwohl muss der Maschine eine Betriebsanleitung beigefügt sein (Anh. I Nr. 1.7.4.2 Maschinenrichtlinie), aus der sich u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen, Anleitungen für die Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen, ggf ...

Stand: 15.10.2015

Dialog: 25000

Eine neue Werkzeugmaschine (Bj. 2010) soll zur Beseitigung der Kühlschmierstoff-Emissionen an eine vorhandene Absaug-/Filteranlage (Bj. 2000) angeschlossen werden. Welche Auswirkungen bestehen?

) Eine verwendungsfertige Werkzeugmaschine muss beim Inverkehrbringen den Anforderungen des Art. 5 Art. 1 der RL 2006/42/EG genügen, d.h. dass u.a. eine Konformitätserklärung beigefügt sein muss.Die Werkzeugmaschine ist verwendungsfertig, wenn nur noch die zur Inbetriebnahme üblichen Installationsarbeiten notwendig sind, wie u.a das Befestigen auf einem Fundament, der Anschluss der Energieversorgung wie Strom, Druckluft ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 12432

Müssen in der EU-Konformitätserklärung nur die Normen oder speziell die Normenteile angegeben werden, die angewandt wurden?

-Konformitätserklärung“ ist u. a. Folgendes angegeben:„— Die EU-Konformitätserklärung muss alle notwendigen Hinweise auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, auf deren Grundlage sie ausgestellt wurde, enthalten, den Hersteller, seinen Bevollmächtigten, gegebenenfalls die notifizierte Stelle und das Produkt nennen sowie gegebenenfalls auf harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen verweisen ...

Stand: 17.02.2023

Dialog: 27346

Nach welcher Richtlinie kann für bereits ausgelieferte (unvollständige) Maschinen vom Hersteller eine CE-Konformitätserklärung für die Gesamtanlage erstellt werden?

Durch den Schutzzaun wird die Gesamtanlage verändert. Aber nur, wenn diese Veränderung wesentlich ist, ist die Gesamtanlage als neue Maschine zu betrachten. In diesem Fall wären dann die derzeit geltenden Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Dies würde zur Folge haben, dass eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage zu erstellen ist.Auch die „alten Teile“ der Ge ...

Stand: 19.02.2013

Dialog: 17968

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