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In welcher Sprache muss das Typenschild einer Maschine geschrieben werden?

Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich aus Anhang I Nummer 1.7.3. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie):"1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines ...

Stand: 31.03.2022

Dialog: 17548

Muss auch an einer unvollständigen Maschinen ein Typenschild angebracht werden?

Ein Typenschild ist für unvollständige Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben, sie sollten aber so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung sowie zum Hersteller möglich ist.Begründung:Nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine „unvollständige ...

Stand: 22.04.2024

Dialog: 43123

Maschinenrichtlinie: Anbringen der CE-Kennzeichnung ausschließlich auf der Verpackung der Maschine oder den Begleitpapieren

Typenschild angebracht sein. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung angebracht sowie auf den Begleitunterlagen, sofern entsprechende Unterlagen vorgeschrieben sind.“ ...

Stand: 16.02.2023

Dialog: 823

Muss das CE-Logo auf einem Typenschild für einen Motor zwingend so dargestellt werden, wie es in der Verordnung 765/2008 Anhang II dargestellt wird?

Es ist das in Anhang II der Verordnung 765/2008 dargestellte Logo zu verwenden. In Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung 765/2008 ist folgendes nachzulesen:"Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht."In Absatz 5 ist noch fol ...

Stand: 04.12.2018

Dialog: 42503

Müssen stationäre Lagerbühnen mit einem Typenschild des Herstellers gekennzeichnet sein? Was ist, wenn der Hersteller nicht mehr existiert?

Wir beantworten Ihre Anfrage aus der Sicht des Arbeitsschutzrechts wie folgt: Nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Rahmen der Gefährdungsbe ...

Stand: 05.08.2015

Dialog: 3040