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Muss ein im Auftrag hergestelltes Arbeitsmittel eine CE Kennzeichnung, eine Bedienungsanleitung und/oder eine Herstellerkennzeichnung haben?

, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der a)    geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem            Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt oder b)    ein Produkt wiederaufarbeitet ...

Stand: 17.04.2013

Dialog: 18337

Wie ist mit elektrisch und hydraulisch betriebenen Manipulatoren für Schweißvorrichtungen umzugehen, die in der Vergangenheit ohne CE-Erklärung geliefert wurden?

nicht beibringen kann, können z.B. Sie sich selbst zum Hersteller der Produkte machen und das in der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) genannte Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Danach könnten Sie die Maschinen unter eigenem Namen auf dem Markt bereitstellen. Auf die Herstellerpflichten nach der 9. ProdSV und generell nach ProdSG sei hier hingewiesen.Sollte ...

Stand: 10.12.2017

Dialog: 30855

Muss beim Betreiben einer Maschine/Anlage, welche in Eigenregie konstruiert, gebaut und an der nur eigene Beschäftigte im eigenen Betrieb beschäftigt werden sollen, eine CE Konformitätserklärung erstellt werden?

, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist.“In diesem Sinne würden Sie zum Hersteller nach der Maschinenrichtlinie. Konsequenterweise sind Sie dann ...

Stand: 13.12.2021

Dialog: 43614

Benötigt ein selbstgebauter Prüfstand für Arbeitsmittel eine CE-Kennzeichnung?

, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche ...

Stand: 03.03.2017

Dialog: 23293