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Wer ist Inverkehrbringer von Werbemitteln und muss somit seine Firmenanschrift auf Werbeartikeln angeben?

(und nur, wenn dies nicht möglich ist) auf der Verpackung anzubringen.Nur wenn es vertretbar ist - z. B. wenn dem Verwender der Hersteller bekannt ist, wie u. a. bei Sonderanfertigen auf Wunsch eines Kunden, kann auf diese Angaben verzichtet werden.Ist auf dem Werbemittel allein Ihre Firmenbezeichnung angegeben, werden Sie aus produktsicherheitsrechtlicher Sicht zum Hersteller (s. § 2 Nr. 14 a) ProdSG ...

Stand: 20.10.2016

Dialog: 27710

Was ist zu beachten, wenn im Betrieb Transportboxen/Transportgestelle selbst nach eigenen Bedürfnissen gebaut werden?

Die von Ihnen beschriebenen Transportboxen/-gestelle benötigen keine Konformitätserklärung. Nachweise über ausreichende Dimensionierung, z.B. von Anschlagpunkten, der Konstruktion als Ganzes, der Flaschenhalterungen sowie sonstiger Halterungen, außerdem der Schweißnähte, Qualifikation des Schweißers, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung und ggf ...

Stand: 22.12.2024

Dialog: 28160

Wird ein Betreiber, der von einem Hersteller ein Rührwerk bezieht und dieses in einen Behälter eines anderen Herstellers einbaut, zum Hersteller der "Gesamtmaschine Rührbehälter"?

Der Betreiber muss ein Konformitätsbewertungsverfahren gem. Maschinenrichtlinie durchführen (einschließlich Anbringen eines CE-Zeichen). Die mitgelieferte Einbauerklärung ist nicht ausreichend.Das Rührwerk (inkl. Steuerung) mit Behälter ist gem. Artikel 2 a) 4. Spiegelstrich "Begriffsbestimmungen" der RL 2006/42 EG, Maschinenrichtlinie- MRL eine Maschine, da sie eine Gesamtheit von Maschinen oder ...

Stand: 19.02.2018

Dialog: 16657

Was muss eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung beachten, wenn sie selbstgefertigte Produkte auf dem Weihnachtsmarkt verkauft?

nicht erforderlich und auch nicht zulässig.Nach dem ProdSG sind aber die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen:Die Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden (scharfe Kanten, nicht ausreichende Standsicherheit; § 3 Abs. 2 ProdSG).Name und Kontaktanschrift des Herstellers sind auf dem Produkt anzubringen bzw ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 22082