Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Gibt es Ausnahmen von den Informationsangaben gemäß § 6 Produktsicherheitsgesetz?

Für die Regelungen des § 6 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG gibt es seitens des Gesetzgebers keine Fallbeispiele. Ausnahmen sind lediglich im Rahmen der Vorgaben des § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 möglich.Demnach dürfen die Kennzeichnungen nur dann auf der Verpackung vorgenommen werden, wenn eine Kennzeichnung des Produktes selbst nicht möglich ist. Dies kann z.B. dann vorliegen, wenn das Produkt ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 15182

Fallen Kunstwerke, in die elektrische Beleuchtungen verbaut wurden, unter das Produktsicherheitsgesetz und sind somit kennzeichnungspflichtig?

werden, ist auch die Geschäftstätigkeit eindeutig vorhanden. Schließlich ist der Verkauf dieser Kunstwerke ein "Bereitstellen auf dem Markt", da entsprechend § 2 Nr. 4 ProdSG "die Bereitstellung auf dem Markt jede entgeldliche oder untentgeldliche Abgabe eines Produktes (...) im Rahmen einer Geschäftstätigkeit" ist.Da auch in den Ausnahmen nach § 1 Abs. 3 ProdSG keine Regelung vorhanden ist, die Kunstwerke vom Anwendungsbereich ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 18463

Besteht aufgrund der Neufassung der 1. ProdSV Handlungsbedarf bezüglich der schon vor Inkrafttreten der Verordnung gekauften und eingesetzten elektrischen Betriebsmittel?

Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren. Dies gi ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 26753

Unterliegen temporär betriebene Grundwasserreinigungsanlagen dem Produktsicherheitsgesetz??

werden. Dies sind die Gewerbeaufsichtsämter, die Ämter für Arbeitsschutz oder in NRW die Bezirksregierungen. ...

Stand: 02.06.2016

Dialog: 13612