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Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

Soweit die Produkte nicht spezielleren Rechtsverordnungen unterliegen (z. B. Vorschriften über Bauprodukte oder Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung), gelten die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG.Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefährdungen ver ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836

Ist es zulässig, einen Kippbehälter für Späne z.B. mit Rollen selber zu modifizieren?

Ein CE-Zeichen oder eine Konformitätserklärung darf für ein Produkt oder ein Arbeitsmittel nur vergeben werden, wenn dieses in einer Verordnung nach dem Produktsicherheitgesetz - ProdSG geregelt ist und eine CE-Kennzeichnung bzw.  Konformitätserklärung gefordert wird.Ein Kippbehälter für Späne unterliegt in der Regel keiner Verordnung nach dem ProdSG, sodass dafür auch keine Konformitätserklärung ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 11462

An einer in Betrieb befindlichen Maschine kam es aufgrund unzureichend abgeschirmter Quetschstellen bereits zu zwei Verletzungen. Muss der Hersteller noch nachbessern?

, dürfen nicht vertrieben werden.Zusätzlich gelten bei Produkten, die Arbeitnehmern als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, die Arbeitsschutzvorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und hier insbesondere nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Demnach darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die den o.a. sicherheitstechnischen Anforderungen ...

Stand: 06.05.2017

Dialog: 18464

Fallen Kunstwerke, in die elektrische Beleuchtungen verbaut wurden, unter das Produktsicherheitsgesetz und sind somit kennzeichnungspflichtig?

des ProdSG ausnehmen würde, gilt das ProdSG demnach auch für Kunstwerke.Die in der Fragestellung angeführte Unterscheidung zwischen Verbraucherprodukt und technischem Arbeitsmittel existiert im jetzt gültigen ProdSG in dieser Form nicht mehr. Zusätzlich gelten sowohl nach früherer Rechtslage als auch nach dem aktuellen ProdSG diese Produkte als Verbraucherprodukte, da sie nach § 2 Nr. 26 "für Verbraucher ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 18463