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Kann das Produktsicherheitsgesetz auch auf Software angewendet werden oder unterliegt diese einer anderen Verordnung?

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt für Produkte. Produkte sind nach § 2 Nr. 22 ProdSG Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Der Fertigungsprozess ist im Gesetz nicht näher definiert. Der Duden definiert eine „Fertigung“ als „industriellen oder handwerklichen Produktionsprozess“. Die Software wird als „nicht technisch-physikalischer Fun ...

Stand: 14.04.2016

Dialog: 3036

Besteht aufgrund der Neufassung der 1. ProdSV Handlungsbedarf bezüglich der schon vor Inkrafttreten der Verordnung gekauften und eingesetzten elektrischen Betriebsmittel?

ihrer Anwendung. Der Begriff Übergangszeit bedeutet, dass bestehende Produktvorschriften weiterhin gültig bleiben, obwohl bereits neue Vorschriften erlassen wurden.“...... Um Ihren Fall selbst eruieren zu können, ist Ihnen zu empfehlen, dass Sie sich dieses Kapitel des Blue Guides einmal ganz durchlesen. Er ist z. B. unter folgendem Link als Download erhältlich. http://www.cekoordinator.de/news-reader ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 26753

Handelt es sich bei einem Fassgreifer, der als Anbaugerät an einem Stapler befestigt wird, um eine auswechselbare Ausrüstung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

durch das Anbringen des Fassgreifers die Funktion des Staplers geändert oder erweitert wird. Der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie versucht in § 41 auswechselbare Ausrüstung zu definieren. Demnach muss sie unterschieden werden von Werkzeugen, wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grundmaschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Beispiele ...

Stand: 10.09.2016

Dialog: 27431

Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

und ggf. dokumentiert.Zu berücksichtigen ist für den Hersteller auch, ob sein Produkt möglicherweise unter den Begriff „Verbraucherprodukt“ einzustufen ist und die zusätzlichen Anforderungen des § 6 ProdSG zur Anwendung kommen. Nach § 2 Nr. 26 sind Verbraucherprodukte diejenigen Produkte, die für Verbraucher bestimmt oder unter „nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen“ von Verbrauchern ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836