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Gibt es die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt je nach Einsatz beim Kunden einmal per Definition eine auswechselbare Ausrüstung (mit CE) und einmal etwas anderes (ohne CE) ist?

(„Grundmaschine“ mit CE)Der Käufer/ Verwender des Produktes verwendet die auswechselbare Ausrüstung so, wie bzw. wofür das Produkt in den Verkehr gebracht wurde. Die „Grundmaschine“ ist bereits eine in den Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Maschine.Die Verwendung durch den Käufer ist nicht Bestandteil der Produktsicherheit, jedoch Bestandteil des Arbeitsschutzregelwerkes. Hier ist § 5 Abs. 3 ...

Stand: 08.02.2022

Dialog: 43634

Welche Rechtsvorschriften beziehen sich auf Maschinen, die für die Anwendung des sog. Lockout-Tagout-Verfahrens vorbereitet/ausgerüstet sind?

Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine - Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind." Noch genauer beschreibt dieses Thema u. a. Anhang I Ziff. 1.6.3. „Trennung von den Energiequellen“. "Die Maschine muss mit Einrichtungen ausgestattet sein, mit denen sie von jeder einzelnen ...

Stand: 30.01.2014

Dialog: 20259

Behält eine Baumusterprüfbescheinigung ihre Gültigkeit, wenn eine neue ATEX-Richtlinie erlassen wird?

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU ist ab dem 16.4.2016 verbindlich anzuwenden. Geräte, die nach der Richtlinie 94/9/EG zu dem Zeitpunkt bereits hergestellt und erstmalig in den Verkehr gebracht wurden, können weiterhin unverändert am Markt bereit gestellt bzw. in Betrieb genommen werden. Geräte die erstmalig nach dem 16.04.2016 in den Verkehr gebracht werden, müssen der Richtlinie 2014/34/EU ...

Stand: 23.01.2018

Dialog: 42174

Muss man bei der Herstellung einer Maschine die Forderungen der Normung exakt umsetzen oder reicht es aus, auf andere Art und Weise eine gleichrangige Sicherheit zu erreichen?

Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit ...

Stand: 31.03.2014

Dialog: 20768