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Ergebnisse 21 bis 24 von 24 Treffern

Wann ist bei einer veränderten Anlage eine Risikobeurteilung zu erstellen?

ergeben.Grundsätzlich muss nach allen Änderungen an Maschinen – nicht nur nach wesentlichen Veränderungen – eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden. Diese zählt zu den betrieblichen Arbeitsschutzpflichten des Verwenders einer Maschine bzw. Anlage als Arbeitsmittel. Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung können Maßnahmen, insbesondere technische Maßnahmen ...

Stand: 21.02.2023

Dialog: 4799

Fallen Lüftungsanlagen/RLT-Anlagen, die aus mehreren unvollständigen Maschinen errichtet wurden, unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Firma entsprechende Konstruktionen vornimmt und eine konforme Maschine herstellt. Dann sollte die externe Firma der Hersteller im Sinne der 9.ProdSV sein.Letztendlich muss es immer einen Hersteller geben, der sich um die Einhaltung aller Pflichten aus der 9.ProdSV kümmert. Ist dies nicht der Fall, darf der Arbeitgeber aufgrund von § 5 Abs. 3 der BetrSichV die Maschine nicht als Arbeitsmittel ...

Stand: 19.02.2021

Dialog: 43476

Welche Vorgaben sind bei einem Produkt einzuhalten, welches rein für Versuchszwecke gebaut wird?

Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt.“Anders formuliert, muss das Arbeitsmittel neben den „Arbeitsschutzvorschriften“ auch die Vorschriften des EG/EU-Rechtes zum Bereitstellen auf dem Markt (incl. Eigenherstellung) einhalten. Da die 9.ProdSV hier, wie oben ...

Stand: 29.08.2018

Dialog: 42419

Fällt ein Kaffeeautomat (Großautomat) unter die Maschinenrichtlinie und der innen verbaute Druckbehälter mit 8 bar unter die Druckgeräterichtlinie?

der vom Hersteller des Geräts in seiner Produktinformation oder Konformitätserklärung vorgesehene und angegebene Zweck. Selbstverständlich muss die vorgesehene Verwendung des Produkts in dieser Angabe genau zum Ausdruck kommen.“ In der Fragestellung ist der Begriff „Großautomat“ genannt. Wenn damit gemeint ist, dass er für gewerbliche Zwecke bestimmt ist, dann würde er somit unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen ...

Stand: 08.10.2016

Dialog: 27619

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