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Rechercheergebnisse

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Fallen 3-D-/SLA-Drucker unter die Maschinenrichtlinie?

3-D-Drucker und komplette Bausätze dafür sind Maschinen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie (MRL), denn sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Funktion zusammengefügt sind. Sie haben ein Antriebssystem, das nicht die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft ist.3-D-Drucker oder ...

Stand: 08.01.2020

Dialog: 42990

Handelt es sich bei dem Anbaugerät (hydraulische Baumschere) oder beim Bagger selbst um eine unvollständige Maschine gem. Artikel 13 Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)?

Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition `auswechselbare Ausrüstung` siehe Artikel 2 b) der Richtlinie 2006/42/EG) und es wurde dann richtigerweise als `unvollständige Maschine` mit einer Einbauerklärung nach Richtlinie 2006/42/EG in den Ver ...

Stand: 18.06.2019

Dialog: 42698

Fällt der Aufbau/Montage einer Windenergieanlage unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG? Beginnt die Anwendung der Maschinenrichtlinie für die einzelnen Teile der WEA mit dem Transport vom Produktionswerk zum Windpark?

“ in Verkehr bringt, müssen die vorgenannten Pflichten auch dann schon erfüllt werden. Wird die WEA erst am Aufstellort nach der Montage in Verkehr gebracht, so müssten diese Punkte in den technischen Unterlagen nicht betrachtet werden.Gleichwohl wird der Hersteller schon im Hinblick auf die Transportsicherheit Angaben dazu machen müssen, wie die einzelnen Teile der WEA sicher transportiert ...

Stand: 29.09.2020

Dialog: 43297

Fällt ein Kaffeeautomat (Großautomat) unter die Maschinenrichtlinie und der innen verbaute Druckbehälter mit 8 bar unter die Druckgeräterichtlinie?

der vom Hersteller des Geräts in seiner Produktinformation oder Konformitätserklärung vorgesehene und angegebene Zweck. Selbstverständlich muss die vorgesehene Verwendung des Produkts in dieser Angabe genau zum Ausdruck kommen.“ In der Fragestellung ist der Begriff „Großautomat“ genannt. Wenn damit gemeint ist, dass er für gewerbliche Zwecke bestimmt ist, dann würde er somit unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen ...

Stand: 08.10.2016

Dialog: 27619