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Besteht eine Helmtragepflicht für Abschleppunternehmen, wenn das abzuschleppende Fahrzeug mit einer kraftbetätigten Hebevorrichtung aufgenommen und auf dem Schleppfahrzeug abgesetzt wird ?

Eine Helmtragepflicht besteht nicht.Das Bedienungspersonal des Abschleppwagens darf die schwebende Last mit dem Kran weder über sich selbst noch über andere Personen transportieren. Mit einer ortsgebundenen Steuerung ist zumindestens der Eigenschutz des Bedienungspersonals sichergestellt, weil entsprechende Bewegungseinschränkungen in das Abschleppfahrzeug eingebaut sind. Bei einer Funk ...

Stand: 22.08.2019

Dialog: 3552

Dürfen bei Havarien (z.B. Leckagen von größeren Mengen an Gefahrstoffen) Mitarbeiter Halbmasken aufsetzen, obwohl sie keiner Vorsorgeuntersuchung (G26) unterzogen wurden?

:"Eine Vorsorge kann unterbleiben bei Einsatz von:• Atemschutzgeräten, die weniger als 3 kg wiegen und keine Atemwiderstände besitzen. Sie belasten die atemschutzgerättragende Person so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist.Beispiele: Schlauchgeräte oder gebläseunterstützte Filtergeräte mit Haube oder Helm, bei denen die Atemluft frei abströmen kann.• Atemschutzgeräten der Gruppe 1 ...

Stand: 08.02.2023

Dialog: 17497

Gibt es eine Vorschrift, wonach bei Arbeiten mit einer Krananlage immer Helme zu tragen sind?

werden." Weitere Informationen können der DGUV Vorschrift 52 "Krane" und der DGUV Information 209-012 "Kranführer" entnommen werden.Die zwingende Verpflichtung zum Tragen von Kopfschutz ergibt sich daraus aber nicht. Vielmehr muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Tätigkeit bewertet werden. Ergeben sich dabei Gefährdungen für den Kopf durch Anstoßen, herabfallende Teile etc., und werden technische und organisatorische ...

Stand: 12.11.2019

Dialog: 11133

Müssen die Lehrer und Schüler in der Berufsschule (z.B. Metallverarbeitung, Drehen und Fräsen) Sicherheitsschuhe tragen?

der Gegenstände (bis 5 kg) als notwendig an. Sofern es sich um Auszubildende handelt, können diese ggf. die von ihrem Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellten Arbeitsschuhe tragen (sofern z.B. hygienische Gründe nicht dagegen sprechen). Für Kollegschüler, Besucher, Teilnehmer von Kurzzeitmaßnahmen etc. können evtl. Sicherheits-Überschuhe zur Verfügung gestellt werden, die aber möglichst auch mindestens ...

Stand: 21.05.2016

Dialog: 26647