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Muss ich jeden Hammer, Gabelschlüssel oder Schraubendreher etc. erfassen und regelmässig prüfen inkl. Dokumentation?

Hämmer, Gabelschlüssel oder Schraubendreher unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV).  Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitge ...

Stand: 16.10.2015

Dialog: 6407

Muss in gewerblich genutzten Räumen eine Überprüfung nach den technischen Regeln für Gas-Installationen durchgeführt werden?

die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung ...

Stand: 18.11.2016

Dialog: 10829

Welche Kriterien gibt es, die festlegen, ab wann es sich bei Lagereinrichtungen um prüfpflichtige Einrichtungen handelt?

- ....... Zur Konkretisierung der Prüftiefe und des Umfanges bei Regaleinrichtungen können auch die Informationen der Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" herangezogen werden. Hinweise: Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) wird unter http://publikationen.dguv.de/ angeboten. Normen können kostenpflichtig über den Beuth ...

Stand: 27.09.2016

Dialog: 13841

Fallen Transport- und Kippbehälter für Gabelstapler unter die Bezeichnung Anbaugeräte der DGUV Vorschrift 68 und müssen daher mindestens jährlich geprüft werden?

:"...auswechselbare Ausrüstung“ eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist;"Umfassende Erläuterungen hierzu können dem § 41 Auswechselbare Ausrüstung des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Auflage 2.2 entnommen ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 43716