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Wenn nach der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel eine Verkürzung der Prüffristen erforderlich wird, müssen dann alle Prüfplaketten erneuert werden?

die Kontrollorgane (Unfallversicherungsträger, staatliche Arbeitsschutzverwaltungen, Sachversicherer,...) bei einer Untersuchung des Vorfalls ggf. davon ausgehen, dass das betreffende Gerät nicht termingerecht geprüft worden ist.Für diesen Fall ist entweder der Austausch der Plaketten vorzusehen oder es ist anderweitig darauf hinzuweisen, wie und in welchen Bereichen sich die Prüffristen geändert haben (z. B ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 26946

Muss eine Leiterprüfung zwingend jährlich erfolgen?

. der Betriebssicherheitsverordnung sind die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Basis der v. g. Informationen getroffenen Festlegungen. In Bezug auf die Prüffristen können als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die in der Herstellerbetriebsanweisung genannten Prüffristen genommen werden. Die Prüffristen können aber auch je nach den spezifischen Gegebenheiten hiervon abweichen, d.h. kürzer oder länger ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 43179

Gibt es für die Prüfung von Servern nach der DGUV Vorschrift 3 in Unternehmen Ausnahmeregelungen? Welche Prüffristen sind dabei einzuhalten?

nach § 3 BetrSichV Art, Umfang und Fristen von Prüfungen unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regeln, des Regelwerkes der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der geltenden Normen (DIN, EN), der Herstellerangaben und der Betriebsbedingungen eigenverantwortlich festlegen muss. Weicht er dabei vom v. g. Regelwerk ab, ist dieses prinzipiell möglich. Der Arbeitgeber muss dieses Abweichen ...

Stand: 12.02.2021

Dialog: 17347

Ist eine Prüffristverlängerung nach der DGUV Vorschrift 3 erst nach mehreren Prüfungen möglich oder ist dies bereits nach der ersten durchgeführten Prüfung möglich?

- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung - (http://publikationen.dguv.de/dguv), die geltenden Normen (DIN, EN), Herstellerangaben und Betriebsbedingungen heranzuziehen. Weicht der Arbeitgeber dabei vom v. g. Regelwerk ab, ist dies prinzipiell möglich. Der Arbeitgeber muss dieses Abweichen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend begründen. Dieses ist stets eine Entscheidung im Einzelfall.Als ...

Stand: 06.03.2020

Dialog: 17791