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Gilt die Unterweisungspflicht nach Betriebssicherheitsverordnung für alle Arbeitsmittel?

Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen ...

Stand: 25.02.2021

Dialog: 24777

Muss eine Betriebsanweisung auch die Tätigkeiten eines Wartungsmitarbeiters für eine Reparatur der Maschine abdecken?

zur sicheren Ausführung der Tätigkeit zu erteilen. Eine Möglichkeit, aber nicht die einzige, ist die Erstellung einer Betriebsanweisung.Gute Hinweise zur Gestaltung von Betriebsanweisungen bietet die DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen", siehe Abschnitt 4:"(...) Für die sichere Durchführung der Instandhaltung genügt es nicht, auf Betriebsanleitungen zu verweisen. Vielmehr ...

Stand: 26.01.2021

Dialog: 43355

Was ist der Unterschied zwischen einer Bedienungsanleitung und einer Betriebsanweisung?

Bedienungsanleitung (auch: Gebrauchsanleitung / Betriebsanleitung)Mit der Bedienungsanleitung informiert der Hersteller eines Produktes über dessen sachgerechte, bestimmungsgemäße und sichere Verwendung. Die Maschinenrichtlinie spricht von einer Betriebsanleitung (s. Anhang 1, Nr. 1.7.4), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) von einer Gebrauchsanleitung:"Sind bei der Verwendung, Ergänzung ...

Stand: 04.12.2019

Dialog: 42931

Müssen Beschäftigte mit Motorsägenschein jährlich fortgebildet werden oder zumindest eine innerbetriebliche Unterweisung erhalten?

der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dabei die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln. Hierbei sind im vorliegenden Fall beispielsweise die Kenntnisse des Beschäftigten, die genaue Art der Tätigkeit etc. zu berücksichtigen. Eine Musterbetriebsanweisung ...

Stand: 07.04.2025

Dialog: 23321

Muss man für Betriebsmittel aus dem Bürobereich, wie z.B. Kopierer oder Drucker, eine Betriebsanweisung erstellen?

. Auf die Erstellung von Betriebsanweisungen kann nur dann verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung emittelt hat, dass bei Tätigkeiten mit dem Arbeitsmittel nicht mit nennenswerten Gefährdungen zu rechnen ist.Auf die der DGUV-Praxishilfe - "Sichere Laserdrucker und Kopierer" weisen wir hin.Hilfestellung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen bietet die DGUV-Information 211-010 ...

Stand: 28.10.2024

Dialog: 4512