Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12) wird von beauftragten Beschäftigten gesprochen. In welcher Form müssen, sollten, können diese Beschäftigten rechtlich einwandfrei "beauftragt" werden?

beauftragten Personen vorbehalten bleibt …. „Es gilt § 12 Abs. 1 BetrSichV:„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen ...

Stand: 07.01.2021

Dialog: 42927

Welche Anforderungen sind an wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln durch einen externen Dienstleister zu stellen?

; - bis zum Vorliegen spezifischer Technischer Regeln zur BetrSichV tut der Unternehmer gut daran, weiterhin das einschlägige berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk (allg. anerkannte Regeln der Technik) anzuwenden; - es ist daher zu prüfen, ob die jeweiligen BG-Vorschriften im Einzelfall ausreichen. Beispielsweise enthalten Prüfrichtlinien der BG für Flurförderzeuge keine Abgasprüfungen ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 4694

Wie ist das Mitbringen/Benutzen privater Werkzeuge / Betriebsmittel im Betrieb zu bewerten?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen der ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 6466

Müssen unsere Techniker nach BetrSichV auch bestellt/befähigt werden?

Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen sind Tätigkeiten an überwachungsbedürftigen Anlagen, siehe Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für die überwachungsbedürftigen Anlagen gelten besondere Prüfpflichten und für die in § 18 BetrSichV genannten Anlagen eine Erlaubnispflicht. Von diesen Anlagen kann eine besondere Gefährdung ausgehen, wenn s ...

Stand: 17.12.2018

Dialog: 42540