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Benötigt man für ein Spirituosenlager von 1.500.000 l eine Erlaubnis gemäß § 18 BetrSichV?

von mehr als 10 000 Litern gelagert werden, soweit dieser Räume oder Bereiche nicht zu Anlagen nach den Nummern 5 bis 7 gehören, der Erlaubnis. Unter entzündbaren Flüssigkeiten sind solche mit Stoffeigenschaften nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu verstehen, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius haben. Da die genannten Spirituosen offensichtlich die o. g ...

Stand: 12.04.2017

Dialog: 28808

In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12) wird von beauftragten Beschäftigten gesprochen. In welcher Form müssen, sollten, können diese Beschäftigten rechtlich einwandfrei "beauftragt" werden?

zu treffen, damit nur Beschäftigte Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben.“ (§ 9 Abs. 1 ArbSchG) ...

Stand: 07.01.2021

Dialog: 42927

Wie wirkt die BetrSichV (2015) auf Fahrzeuge als Arbeitsmittel ein?

Werden Kraftfahrzeuge den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung gestellt, sind sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Zu Frage 1)Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sind Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Entsprechend § 14 Abs. 2 ha ...

Stand: 28.06.2015

Dialog: 24174

Fallen auch elektrische Energieanlagen (Niederspannungsanlagen, Unterverteilungen und Elektroinstallationen) unter § 2 der Betriebssicherheitsverordnung?

und Stärke der verteilten Energie, die äußeren Einwirkbedingungen und die Fachkenntnisse der Personen zu berücksichtigen, die zu Teilen der Anlage Zugang haben." ...

Stand: 04.04.2025

Dialog: 42256

Sind die Mengen an entzündbaren Flüssigkeiten in Aerosolverpackungen bei > 10.000 l von der Erlaubnispflicht nach BetrSichV betroffen?

werden, gilt unabhängig davon, ob die Lagerung in ortsfesten oder ortsbeweglichen Behältern erfolgt.Entzündbare Flüssigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV sind solche mit Stoffeigenschaften nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 °C haben. Es handelt sich dabei um leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten.In der LV 35 ...

Stand: 09.07.2022

Dialog: 43680