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Ist eine Lüftungsanlage und Gaswarneinrichtung wiederkehrend jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen?

Eine erlaubnispflichtige Lageranlage (gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV) ist nach § 2 Absatz 13 BetrSichV eine überwachungsbedürftige Anlage. Anhang 2 der BetrSichV regelt die Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Somit greift Anhang 2 Abschnitt 3 "Explosionsgefährdungen".Die Prüfung nach Nr. 5.1 ist auch aufgrund der zu prüfenden Brandschutzmaßnahmen - für Anlagen nach § 18 Absatz 1 ...

Stand: 22.08.2022

Dialog: 43498

Ist eine stationäre Gaswarneinrichtung hinsichtlich BetrSichV (Anhang 2, Abs. 3, Nr. 4 bzw. 5) als überwachungsbedürftige Anlage einzustufen und prüfpflichtig, auch wenn Sie nur zur Absicherung des primären EX-Schutzes dient?

Gemäß § 2 Abs. 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ein explosionsgefährdeter Bereich der Gefahrenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.Die Entscheidung darüber hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 6 Abs. 4 der GefStoffV zu treffen, bevor Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung gefährlicher ...

Stand: 09.04.2022

Dialog: 43663

Welche Qualifikationen benötigen Prüfer von Elektrogeräten im Ex-Bereich? Nach welcher Norm werden diese Geräte geprüft?

in explosionsgefährdeten Bereichen mindestens alle 6 Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Hierbei sind das Explosionsschutzdokument und ev. die Zoneneinteilung nach Anhang 1, Nr. 1.6 Abs. (3) der Gefahrstoff-verordnung zu berücksichtigen. Die Zoneneinteilung nach Nr. 1.7 des Anhanges GefStoffV ist dann in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzdokument) zu dokumentieren.Sofern bei der in Rede ...

Stand: 06.11.2019

Dialog: 24125

In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

Die Erklärung für die Prüffristen aus Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und der dazu gehörende Prüfumfang erklären sich wie folgt: Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 lautet: "Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Hierbei sind das Explosionsschutzdokument und die Zoneneinteilung zu berücksichtigen ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077