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Rechercheergebnisse

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Ist eine stationäre Gaswarneinrichtung hinsichtlich BetrSichV (Anhang 2, Abs. 3, Nr. 4 bzw. 5) als überwachungsbedürftige Anlage einzustufen und prüfpflichtig, auch wenn Sie nur zur Absicherung des primären EX-Schutzes dient?

explosionsfähiger Atmosphäre gemäß Anhang I Nummer 1.6 Absatz 1 GefStoffV getroffen wurden (s. dazu auch Nr. 3.1.1 Abs. 1 TRGS 721 und Nr. 1 Abs. 1 TRBS 1201 Teil 1).Aus der Anfrage wird geschlussfolgert, dass hier ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegt, denn es wird offensichtlich damit gerechnet, dass in diesem Bereich gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann - aus diesem Grund wurde ...

Stand: 09.04.2022

Dialog: 43663

Müssen Helm- und Taschenlampen mit EX-Schutz wiederkehrend geprüft werden?

Persönliche Schutzausrüstungen, die geeignet sind für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind zugleich besondere Arbeitsmittel des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 34 ÜAnlG in Verbindung mit § 2 Nr. 30 Lit. f) ProdSG i. d. F. 19.06.2020).Die zur Prüfung befähigte Person muss vom Arbeitgeber mit entsprechendem ...

Stand: 02.04.2022

Dialog: 43657

Darf ein Prüfer von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen Konformitätserklärungen nach RL 20014/34/EU akzeptieren, obwohl diese noch nicht in nationales Recht überführt wurde?

mit der Vermarktung von Produkten zu berücksichtigen.Im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/34/EU werden neben den Geräten und Schutzsystemen nunmehr auch Komponenten von Geräten und Schutzsystemen explizit genannt. Der Anhang I "Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in Kategorien" sowie der Anhang II "Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen ..." wurden nicht verändert. Es hat ...

Stand: 24.09.2014

Dialog: 21999

In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

der Begründung zu Nr. 5: "Nummer 5 beschreibt die Prüfgegenstände und die Fristen wiederkehrender Prüfungen. Nummer 5.1 übernimmt den in Nummer 2.8 der Richtlinie 1999/92/EG vorgegebenen Prüfgegenstand. Bei den in Nummer 5.1 und 5.2 genannten Prüfgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um solche, die bisher nach dem 3. Abschnitt i. V. m. § 1 Absatz 2 Nummer 3 der BetrSichV 2002 geregelt waren. Gemäß ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077