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Was ist konkret mit "Prüfung der Funktionsfähigkeit" und "Prüfung der Wirksamkeit" einhergehend mit dem Ex-Schutz und der Explosionssicherheit zu verstehen?

der sicherheitstechnischen Arbeitsmittelprüfung die Feststellung, dass die bestimmungsgemäße Verwendung des zu prüfenden Arbeitsmittels im Normalbetrieb ohne Gefährdung für Beschäftigte (und ggf. Dritte) hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Immissionsschutzes) nach dem "Stand der Technik" (§ 2 Absatz (19 BetrSichV) möglich ist. Hierzu ist ein Soll-/Ist-Abgleich zwischen ...

Stand: 12.11.2022

Dialog: 43732

Müssen für den EX-Bereich zugelassene Staubsauger, die eine Konformitätserklärung nach ATEX haben, vor Erst-Inbetriebnahme geprüft werden?

zu unterziehen.Ebenso sind derartige überwachungsbedürftige Anlagen den gesetzlich normierten wiederkehrenden Prüfungen der BetrSichV zu unterziehen, wobei der Betreiber die Prüfanlässe, Prüftiefen, Prüfpersonen sowie die zugehörigen Prüfintervalle vor der Erstprüfung im Rahmen der Dokumentation seiner Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzkonzept/ Explosionsschutzdokument) festzulegen hat. Diese Festlegungen ...

Stand: 03.08.2016

Dialog: 27186

Müssen Erdungszangen mit und/oder ohne Überwachung im Ex-Bereich separat messtechnisch überprüft werden?

, Abschnitt 3.3, zu benennen. Dazu gehören unter anderem die Prüfungen vor Inbetriebnahme und (regelmäßig) wiederkehrende Prüfungen sowie ggf. auch außerordentliche Prüfungen (§§ 15, 16 BetrSichV).Die zur Prüfung befähigte Person weiß, aufgrund der hierfür gesetzlich erforderlichen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen, welche Prüfungen detailliert anlagenbezogen vorzunehmen sind. Hierzu gehören ...

Stand: 31.08.2016

Dialog: 27359

In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

nach Nummer 4.1 zu bewerten. Die im Rahmen des Änderungs- und Instandsetzungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen." Fazit:  Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Prüfung der Anlage alle 6 Jahre erfolgen. Dies liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Unternehmers, abhängig von der Gefärdungsbeurteilung. ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077