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Müssen Erdungszangen mit und/oder ohne Überwachung im Ex-Bereich separat messtechnisch überprüft werden?

Alle elektrischen und nicht elektrischen Geräte mit Eignung für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (bzw. der 11. ProdSV) sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 Lit. f) ProdSG.Der Benutzer hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Explosionsschutzkonzepts und des Explosionsschutzdokuments die erforderlichen Schutzmaß ...

Stand: 31.08.2016

Dialog: 27359

Was ist konkret mit "Prüfung der Funktionsfähigkeit" und "Prüfung der Wirksamkeit" einhergehend mit dem Ex-Schutz und der Explosionssicherheit zu verstehen?

der sicherheitstechnischen Arbeitsmittelprüfung die Feststellung, dass die bestimmungsgemäße Verwendung des zu prüfenden Arbeitsmittels im Normalbetrieb ohne Gefährdung für Beschäftigte (und ggf. Dritte) hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Immissionsschutzes) nach dem "Stand der Technik" (§ 2 Absatz (19 BetrSichV) möglich ist. Hierzu ist ein Soll-/Ist-Abgleich zwischen ...

Stand: 12.11.2022

Dialog: 43732

Welche Qualifikationen benötigen Prüfer von Elektrogeräten im Ex-Bereich? Nach welcher Norm werden diese Geräte geprüft?

Gemäß § 15 Abs.15 der alten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV - alte Fassung) müssen bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Prüfungen im Betrieb spätestens alle drei Jahre durchgeführt werden.In der neuen Betriebssicherheitsverordnung (Fassung vom 03.05.2015, ab 01.06.2015 in Kraft) ist die Verpflichtung zur wiederkehrenden Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen in § 16 Abs. 1 ...

Stand: 06.11.2019

Dialog: 24125

In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

nach Nummer 4.1 zu bewerten. Die im Rahmen des Änderungs- und Instandsetzungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen." Fazit:  Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Prüfung der Anlage alle 6 Jahre erfolgen. Dies liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Unternehmers, abhängig von der Gefärdungsbeurteilung. ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077