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Darf ein Prüfer von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen Konformitätserklärungen nach RL 20014/34/EU akzeptieren, obwohl diese noch nicht in nationales Recht überführt wurde?

)".Mit dieser Neufassung wird die Anpassung an den sogenannten "Neuen Rechtsrahmen" möglich, das heißt die Musterbestimmungen des EG-Beschlusses Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten zu übernehmen sowie die Inhalte der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang ...

Stand: 24.09.2014

Dialog: 21999

Was ist konkret mit "Prüfung der Funktionsfähigkeit" und "Prüfung der Wirksamkeit" einhergehend mit dem Ex-Schutz und der Explosionssicherheit zu verstehen?

der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Absatz (8) BetrSichV darf auch elektronisch erfolgen und muss mindestens folgende Inhalte haben:die bei der Verwendung der Arbeitsmittel auftretenden Gefährdungen, die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, wie die Anforderungen der BetrSichV eingehalten werden, wenn von den nach § 21 Absatz 4 Nummer 1 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen abgewichen wird, Art und Umfang ...

Stand: 12.11.2022

Dialog: 43732

Welche Qualifikationen benötigen Prüfer von Elektrogeräten im Ex-Bereich? Nach welcher Norm werden diese Geräte geprüft?

für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichendetechnische Qualifikation verfügen- eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung derzu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten nach der Richtlinie 2014/34/EU zur Verwendung in Ex-Bereichen- durch regelmäßigeTeilnahme an Schulungen oder Unterweisungen ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungenauf ...

Stand: 06.11.2019

Dialog: 24125

In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

zu berücksichtigen. Bei der Prüfung ist festzustellen, ob die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist, die Prüfungen nach den Nummern 5.2 und 5.3 vollständig durchgeführt wurden, sich die Anlage in einem dieser Verordnung entsprechenden Zustand befindet und sicher verwendet werden kann, die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077