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Fallen Sauerstoff und Pressluft unter den Punkt 4.4.2, Abs.5 der TRGS 745?

(5) war es vor allem beabsichtigt, bewährte Anforderungen für Getränkeschankanlagen, also für erstickend wirkende Gase, aus den alten Technischen Regeln (hier TRG 280) sowie dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (Nr. 5.2 ASI 6.80) in eine aktuelle staatliche Technische Regel zu übernehmen und gemäß dem aktuellen Stand der Technik fortzuschreiben. Es war dabei nicht beabsichtigt ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 42185

Müssen erdgasführende Rohrleitungen auf dem Werksgelände, z. B. als Rohrleitung auf der Rohrbrücke, bei ihrer Planung und Errichtung ein Konformitätsbewertungsverfahren (Annahme: Rohrleitung fällt nicht unter Art. 4.3 DGRL) nach der DGRL durchlaufen?

ausgelegte, errichtete und in Betrieb genommene industrielle Gasleitungsanlagen von der Druckgeräterichtlinie und der DIN EN 15001-1 ausgenommen waren und in den Anwendungsbereich der G 614-1 fielen. Demgegenüber waren jedoch bereits damals z. B. als eine Baueinheit durch einen Generalunternehmer schlüsselfertig gelieferte Gasleitungsanlagen nach DIN EN 15001-1 nicht von der Druckgeräterichtlinie ...

Stand: 06.02.2019

Dialog: 42581

Fällt ein Heizkessel unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ?

ist. Des Weiteren sind Baugruppen nach Art. 4 Abs. 2 gem. Art. 19 Abs.1 mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Nach Art. 19 Abs. 4 ist hinter der CE-Kennzeichnung die Kennnummer der notifizierten Stelle anzugeben, welche in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war. Dies gilt nicht für Modul B – Entwurfsmuster. ...

Stand: 14.11.2023

Dialog: 43845

Fällt eine CO2 Druckgasflasche/-kapsel, die schon unter die Richtlinie 2010/35/EU für ortsbewegliche Druckgeräte samt Pi Kennzeichnung fällt, zusätzlich auch unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU samt CE-Kennzeichnung?

auch so konstruieren, herstellen und kennzeichnen, dass das Produkt den Anforderungen beider Richtlinien entspricht.Eine Doppelkennzeichnung steht nicht im Widerspruch zu Artikel 19 Absatz 4 der RL 2014/68/EU, da das Produkt bis zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht vom Geltungsbereich der RL 2014/68/EU ausgenommen war. Wenn das Produkt zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich im Rahmen ...

Stand: 27.02.2020

Dialog: 43061