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Fragen zur Prüfzeitverlängerung nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 BetrSichV.

Um von der Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung von Anlagenteilen, die von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden dürfen, Gebrauch machen zu können, muss der Arbeitgeber folgende Voraussetzungen erfüllen:Spätestens nach 10 Jahren muss im Rahmen der äußeren Prüfung bzw. inneren Prüfung der Anlagenteile nachgewiesen werden, dass die Druckanlage ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 43873

In welchen Prüfzyklen und in welchem Prüfumfang ist der Druckluftkessel einer Druckluftanlage zu prüfen?

ergibt sich, dass für den Druckbehälter Höchstfristen von 5 Jahren für die innere Prüfung und 10 Jahren für die Festigkeitsprüfung anzuwenden sind. Ergänzend ist gemäß Nr. 5.1 und 5.3 die Druckanlagen mindestens alle 10 Jahre wiederkehrend prüfen zu lassen. Alle vorgenannten Prüfungen sind durch zugelassene Überwachungsstellen durchführen zu lassen.Sofern es sich bei dem Druckbehälter um ...

Stand: 08.04.2022

Dialog: 43234

Dürfen Gasflaschen (Druckbehälter) nach abgelaufener Prüffrist weiterhin eingesetzt werden?

Aus Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, darf weiterhin Gas entnommen werden. Die Verwendung der Gase aus noch nicht ganz entleerten Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist ist im allgemeinen ohne Qualitätsminderung möglich. Die Zeit des Weiterbetriebes ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht genau begrenzt. Der Arbeitgeber hat aber den zulässigen Zeitraum im ...

Stand: 20.12.2019

Dialog: 42970

Fallen Gasflaschen unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung?

eine wiederkehrende Prüffrist von 10 Jahren hat. Die Prüfung ist gemäß 6.2.1.6.1 ADR von einer durch die zuständige Behörde anerkannte Stelle durchzuführen.Zusätzlich kann in diesem Fall im weitesten Sinne die BetrSichV, spezieller eine der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hinzugezogen werden.Die TRBS 3145 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter-Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung ...

Stand: 14.07.2017

Dialog: 29774