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Fragen zur Prüfzeitverlängerung nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 BetrSichV.

Um von der Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung von Anlagenteilen, die von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden dürfen, Gebrauch machen zu können, muss der Arbeitgeber folgende Voraussetzungen erfüllen:Spätestens nach 10 Jahren muss im Rahmen der äußeren Prüfung bzw. inneren Prüfung der Anlagenteile nachgewiesen werden, dass die Druckanlage weiter sic ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 43873

In welchen Prüfzyklen und in welchem Prüfumfang ist der Druckluftkessel einer Druckluftanlage zu prüfen?

Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese V ...

Stand: 08.04.2022

Dialog: 43234

Ist bei den beschriebenen Druckbehältern mit lösemittelhaltiger Reinigungsflüssigkeit eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich?

Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen sind. A ...

Stand: 07.03.2017

Dialog: 28729

Muss eine wiederkehrende Prüfung von Aufladelöschern und CO2-Löschern in einer Prüfhistorie (Kataster, Datenbank o. ä.) vorgehalten werden?

Unter § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist zur Aufzeichnungspflicht folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. P ...

Stand: 08.09.2015

Dialog: 24711