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Rechercheergebnisse

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Welche Schritte müssen im Rahmen von REACH unternommen werden, um Reineisen (Reinheit >99 %) importieren zu können ?

Der Import von >1 t Reineisen innerhalb eines Jahres ist registrierungspflichtig.Wenn Sie selbst importieren wollen, müssen Sie vorher eine REACH-Registrierung vornehmen. Ausnahme: Ihr Lieferant (außerhalb der EU) hat einen Alleinvertreter bestellt, der seinerseits die entsprechende Registrierung vorgenommen hat. Das müsste Ihnen Ihr Lieferant ausdrücklich bestätigen – unter Nennung des Alleinvert ...

Stand: 13.11.2020

Dialog: 43334

Ist es zum jetzigen Zeitpunkt schon sinnvoll, unsere Produkte/Produktgruppen Hauptverwendungs- bzw. Expositionskategorien zuzuordnen?

Nach dem jetzigen Stand sind die Diskussionen hinsichtlich der Kategorisierung von Verwendungen und Expositionen im Rahmen von RIP 3.2 noch nicht abgeschlossen. Es erscheint jedoch bereits zweckmäßig, Verwendungen und Expositionen zu strukturieren und nicht einzelne spezifische Verwendungen, wie z. B. Lagern, Umfüllen, Mischen etc. zu beschreiben. Der europäische Chemieverband CEFIC hat seinen ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4852

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert, abged ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

die Frist für Stoffe der 1. Mengenschwelle. Bei Ihrer Frage zu den 1.000 Jahrestonnen läuft die Frist am 1. Dezember 2010 ab. Die REACH-Verordnung sieht vor, dass jede Substanz nur einmal registriert werden soll. Das Prinzip heißt "OSOR" = One Substance One Registration. Im Rahmen der Vorregistrierung melden die Registranten ihren jeweiligen Stoff mit CAS-Nr. und Produktions- bzw. Importmengenbereich ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Zu 1.: Ja. Nach REACH-VO, Art. 56, Abs. 3 gilt:„Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung.“(In den genannten Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ist die Zulassungspflicht und ihre Folgen beschrieben.) Die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist wiederum in Art. 3 Nr. 23 wie folgt definiert:„Wissenschaftliche ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548