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Rechercheergebnisse

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Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

Für lediglich intern bzw. für eigene Verwendungszwecke hergestellte Stoffe oder für daraus hergestellte Zubereitungen sind in der REACH-Verordnung, im Gegensatz zu nichtisolierten, standortinternen oder transportierten isolierten Zwischenprodukten, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen. Bei den ausschließlich intern gebrauchten oder verwendeten Stoffen/Zubereitungen handelt es sich NICHT um Zwischen ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691

Schulungspflicht Diisocyanate: Im Anhang XVII Nr. 74 der REACH-VO sind Isocyanate aufgelistet. Ist diese Liste abschließend?

Unter Nummer 74 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) fallen sämtliche Diisocyanate der Form O=C=N-R-N=C=O.R steht hierbei für eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit in beliebiger Länge.Methylendiphenyldiisocyanat erfüllt hierbei die o. g. Anforderungen. In diesem Fall steht die Methylendiphenyl-Einheit für R und stellt eine aromatische Kohlenwa ...

Stand: 28.08.2023

Dialog: 43816

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

als Abfallbehandlung zu betrachten ist, gilt die REACH-Verordnung hierfür nicht. Unter Gefahrstoff- bzw. Arbeitssicherheitsaspekten ist es erforderlich, dass die Nutzer (Kunden) den Ausleiher (Mutterkonzern) bei der Rückgabe der Erzeugnisse darüber informieren, mit welchen Stoffen diese verunreinigt sind bzw. sein können. Gegebenenfalls sind die Erzeugnisse entsprechend zu kennzeichnen und zu verpacken.Der ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

oder in einem Gemisch verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender (…);12. Inverkehrbringen: Entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;14. Händler:            Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800