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Rechercheergebnisse

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Bin ich ein "Inverkehrbringer" im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wenn ich im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages handelsübliche Gefahrstoffe aus meinem Vorrat kostenlos für die beauftragte Arbeit zur Verfügung stelle?

es sich bei den Abnehmern nicht um die breite Öffentlichkeit handelt (Art. 31 REACH-VO)).Auf ggf. darüber hinaus bestehende Pflichten zum Schutz von Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sei an der Stelle ebenfalls hingewiesen. ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 43810

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

Schulung erfolgen (…)“.Demnach muss ein Lieferant seinen Abnehmer über die Verpflichtung zur Schulung vor der Anwendung (Verwendung) informieren und der Abnehmer muss in seiner Rolle als Arbeitgeber oder Selbständiger seine Beschäftigten einer Schulung vor der Anwendung unterziehen. Die dort genannten Begrifflichkeiten sind in Artikel 3 der REACH-Verordnung wie folgt definiert:24. Verwendung ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Definition.Verantwortlich für die Verschmutzungen sind die jeweiligen Nutzer (= Kunden), die ja auch allein über die Natur der Verschmutzungen informiert sind. Wenn diese Verschmutzungen nicht unter die Definition von Abfall gehören – und wenn die Reinigung der Erzeugnisse beim Mutterkonzern nicht unter Abfallbehandlung bzw. –entsorgung fällt –, so stellen diese Aktivitäten Verwendungen der jeweiligen (Verschmutzungs ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

Für lediglich intern bzw. für eigene Verwendungszwecke hergestellte Stoffe oder für daraus hergestellte Zubereitungen sind in der REACH-Verordnung, im Gegensatz zu nichtisolierten, standortinternen oder transportierten isolierten Zwischenprodukten, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen. Bei den ausschließlich intern gebrauchten oder verwendeten Stoffen/Zubereitungen handelt es sich NICHT um Zwischen ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691