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Rechercheergebnisse

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Darf jeder Arzt arbeitsmedizinische Vorsorge oder Eignungsuntersuchungen durchführen?

Vorsorge und schreibt auch vor, welche fachlichen Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin zu richten sind, die der Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen darf.Nach § 7 ArbMedVV "muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber ...

Stand: 17.04.2025

Dialog: 19851

Gibt es eine Abgrenzung der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV zur G 25?

  . In dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" heißt es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung ...

Stand: 11.01.2015

Dialog: 15309

Müssen LKW-Fahrer, welche gemäß der Fahrerlaubnisverordnung ärztlich untersucht werden noch zusätzlich nach G 25 untersucht werden?

es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält ergänzend die Forderung ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 13223

Ist ein stark übergewichtiger Kanzelkranfahrer, der im Notfall von der Werksfeuerwehr nicht aus der Höhe geborgen werden kann, für seine Tätigkeit geeignet?

gegenüber den zu erwartenden körperlichen und geistigen Belastungen nicht ausreichen, hat er die Auswahl der geeigneten Versicherten darauf abzustimmen. Er hat ihre Befähigung zu berücksichtigen und darf sie nicht mit Arbeiten beschäftigen, für die sie erkennbar ungeeignet sind. Damit soll eine Gefährdung des Versicherten sowie Anderer vermieden werden. Ist der Unternehmer selbst nicht in der Lage ...

Stand: 20.04.2018

Dialog: 42266