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Gibt es eine Abgrenzung der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV zur G 25?

berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen aus den Bereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Die BGI 504-25 ist daher als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge ...

Stand: 11.01.2015

Dialog: 15309

Müssen LKW-Fahrer, welche gemäß der Fahrerlaubnisverordnung ärztlich untersucht werden noch zusätzlich nach G 25 untersucht werden?

") aus den Bereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin.  Die DGUV 504-25 (bisher BGI/DGUV-I 504-25) ist daher als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 13223

Darf ein Mitarbeiter entgegen einem ärztlichem Attest auf eigenen Wunsch an seinem staubbelasteten Arbeitsplatz weiterarbeiten?

Grundsätze fürarbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (jetzt Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge, DGUV Information 240-xxx (bisher GUV-I/BGI 504 -xx). Sie stellen den Stand der Arbeitsmedizin dar.Vorsorge auf Wunsch des Beschäftigten; zum Beispiel bei vermutetem Zusammenhang einer Erkrankung mitden Arbeitsbedingungen, bei Untersuchungen zu besonderen Fragestellungen (Zweitmeinung ...

Stand: 21.06.2015

Dialog: 13944

Ist ein stark übergewichtiger Kanzelkranfahrer, der im Notfall von der Werksfeuerwehr nicht aus der Höhe geborgen werden kann, für seine Tätigkeit geeignet?

nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden."Die Eignung zum Führen eines Krans kann von ermächtigten Arzt nach der DGUV Information 240-250 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" erfolgen.Fazit:Die ...

Stand: 20.04.2018

Dialog: 42266